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Allgemeine Geschäftsbedinungen

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten stets unsere folgenden Bedingungen; es sei denn, Nebenabreden sind von uns schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen des Kunden, unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen.
  2. Angebote Preisangebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die dem Angebot zugrunde liegenden Angaben unverändert bleiben. Das Angebot erlangt erst mit der Bestätigung des Auftrages durch uns Verbindlichkeit. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer.
  3. Zahlung Unsere Rechnungen sind wie folgt ab Rechnungsdatum zahlbar: innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Sollzinssatzes zu berechnen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Des weiteren sind wir dann auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
  4. Lieferung Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
  5. Beanstandungen Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb eines Tages nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintritt. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes; es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
  6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Lieferanten.
  7. Verwahrung / Speicherung Vorlagen, Rohstoffe, Daten, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden stets mit Auslieferung des Auftrages zurückgegeben. Die Gegenstände werden pfleglich behandelt. Für Beschädigung haftet der Auftragnehmer jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zur Speicherung von Daten über den Auftragsabschluss hinaus sind wir nicht verpflichtet. Insbesondere sind Schäden, die durch Datenverlust nach Abschluss des Auftrages entstehen, durch den Auftraggeber zu regulieren. Zur Herausgabe von Dokumenten, die durch uns erstellt wurden, sind wir nicht verpflichtet; es sei denn, die Herstellung der Dokumente ist Teil des Auftrages.
  8. Urheberrecht Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen o.ä. in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung beim Auftragnehmer. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen trägt der Auftraggeber allein die Verantwortung.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Aachen.
 
 
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